Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Inhaltsverzeichnis

1.        Allgemeines        2

2.        Zugang zur Dienstleistung Dexter        3

3.        Testversion, Bestellungen, Zugangsgebühren, Dienstleistungsvereinbarung        4

4.        Vergütung        6

5.        Pflichten des Auftraggebers        7

6.        Geistiges Eigentum        7

7.        Datenverarbeitung        8

8.        Entschädigungen        10

9.        Vertraulichkeit        10

10.        Haftung        11

11.        Laufzeit und Beendigung des Vertrags        12

12.        Zusätzliche Informationen        14

Anhang 1 – Erklärung von Begriffen        16

  1. Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer (AN) Digicust GmbH erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Softwarekomponenten.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt.  
  3. Begriffe die innerhalb der Geschäftsbedingungen von Digicust genutzt werden, sind in Anhang 1 definiert.
  1. Zugang zur Dienstleistung Dexter

  1. Der Zugang zur Dienstleistung Dexter wird dem AG bei Eingang der entsprechenden Zugangsgebühren ab dem Zeitpunkt der vereinbarten Vertragszeit zur Nutzung der Technologie gewährt. Der AG darf die Dienstleistung Dexter nur für seine eigenen Geschäftszwecke beanspruchen.
  2. Der AG verpflichtet sich mit der Nutzung der Dienstleistung zur Einhaltung der vorliegenden GB einschließlich der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie, beschrieben auf der Website www.digicust.com.
  3. Der AN stellt dem AG Zugänge zur Verfügung, über welche die Dienstleistung Dexter genutzt werden kann. Dem AG wird ein nicht-exklusives Recht zur Nutzung der Technologie und zum Zwecke der Integration in die Automatisierungsabläufe und -prozesse über API-Aufrufe während der vereinbarten Vertragslaufzeit gewährt.
  4. Der AN vergibt den Zugang zur Dienstleistung mit angemessener Kenntnis und Sorgfalt und beachtet die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen.
  5. Zusätzliche Dienstleistungen, die in diesen GB nicht beschrieben sind, erfordern bei Bedarf eine Festlegung der Vertragsbestandteile in separaten Vereinbarungen  für den AG.
  6. Der AG ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob die Dienstleistung Dexter seinen Bedürfnissen, Erwartungen und Anforderungen entsprechen. Der AN:

(a) garantiert nicht, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den AG oder der Zugang zur Technologie ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird;

(b) ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung von Daten über öffentliche Kommunikationsnetze und -einrichtungen, einschließlich des Internets und der technischen Einrichtungen (PC, Internetanschlüsse, SFTP-Server) des AG entstehen. Darüber hinaus erkennt der AG an, dass durch die Nutzung von Kommunikationsnetzen und -einrichtungen Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen entstehen können.

(c) vergibt keine Garantien oder andere Zusicherungen hinsichtlich der Eignung der Technologien, des Zugangs oder zu den Unternehmensinhalten des AG.

  1. Testversion, Bestellungen, Zugangsgebühren, Dienstleistungsvereinbarung

  1. Der AG kann eine kostenlose Testversion anfordern, um die Dienstleistung für 30 Rechnungen im PDF oder JPG Format seiner Wahl in einem Zeitraum von zwei Wochen ab Beginn der kostenlosen Testphase zu testen. Die kostenlose Testversion beinhaltet die Zusendung der Daten im gewünschten Dateiformat (CSV, XLS, JSON, XML) nachdem das PDF-Dokument eventuell in einzelne Rechnungen getrennt wurde. Die Daten können nach einem reinen Extraktionsprozess oder inklusive einem Datennormalisierungsprozess per Mail zur Verfügung gestellt werden.

Der AN behält sich das Recht vor, eine kostenlose Testphase auszusetzen, zu unterbrechen, zu beschränken oder zu verlängern. Nach Ablauf der Testphase werden die zugeschickten Rechnungen nicht mehr verarbeitet und ignoriert. Je AG wird nur eine Testphase gewährt und nachfolgende Anträge auf eine kostenlose Testversion können vom AN abgelehnt werden.

  1. Der AN und der AG können eine Auftragsverarbeitung zum Zwecke einer Machbarkeitsstudie oder zum direkten Einkauf der Dienstleistung vereinbaren. Die Vereinbarung erfolgt üblicherweise elektronisch via E-Mail und einem gezeichneten Angebot im PDF-Format. Der Rahmen der Machbarkeitsstudie wird mit dem AG individuell festgelegt. Dies kann z.B. die Höhe der zu verarbeiteten Dokumente sein, die Laufzeit der Machbarkeitsstudie, die Anbindung an Drittsysteme über Programmierschnittstellen und sonstigen Aspekten.
  2. Ein Bestellauftrag wird unter den Bedingungen der hier dargelegten GB geschlossen. Zusätzlich vereinbarte Bedingungen außerhalb der GB werden in die Nutzungsbedingungen aufgenommen und begründen kein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Ein Bestellauftrag hinsichtlich einer Machbarkeitsstudie und/oder eines direkten Einkaufs ist erst dann gültig und verbindlich, wenn ein Angebot durch die Parteien unterzeichnet wurde.
  3. Das gestellte Angebot durch den AN muss mindestens die Höhe und Häufigkeit der vom AG zu zahlenden Entgelte (Zugangsgebühren) beinhalten.
  4. Die zu zahlenden Entgelte sind wie in dem Angebot und Klausel 5 beschrieben, zu bezahlen. Insofern die Zugangsgebühren in Raten zu zahlen sind, so berührt dies nicht die Verpflichtung des AG, das gesamte Entgelt zu zahlen. Im Falle, dass eine fällige Rechnung über drei Mahnungen nicht bezahlt wurde, wird der komplett zu zahlende Jahresbetrag sofort fällig.
  5. Die Zugangsgebühren können während der vereinbarten Laufzeit erhöht werden, wenn der AG die maximale Anzahl an zu verarbeiteten Dokumenten erhöhen und/oder die Art oder den Umfang des Zugangs mit weiteren Funktionen erweitern und/oder eine andere Art der Bezahlung vorzieht.
  6. Neben den in Klausel 4.6 genannten Gebührenänderungen kann der AN die Zugangsgebühren zum Ende oder zu jeder Verlängerung der Laufzeit erhöhen, wenn der AN den AG mindestens 30 Tage vor dem Ende/der Verlängerung der Laufzeit rechtzeitig informiert.
  7. Klausel 4 gilt nicht, wenn der AG die Dienstleistung über einen Digicust zertifizierten Partner erwirbt und nicht direkt von Digicust.
  1. Vergütung

  1. Die zu zahlenden Zugangsgebühren sowie sonstigen Zahlungskonditionen und zusätzlichen Geschäftsvereinbarungen zur Benutzung der Dienstleistung/Technologie, die nicht in diesen GB beschrieben sind, werden in einem separaten Angebot dargelegt.
  2. Offene Verbindlichkeiten sind mittels elektronischer Überweisung an das Bankkonto des AN zu begleichen, außer anderweitig vereinbart (z.B. mittels Kreditkarte etc.). Sämtliche Gebühren, die für die Zahlung anfallen, übernimmt der AG. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte ist der AN autorisiert die Vergütung (Zugangsgebühren) über die Kreditkarte oder das Bankkonto des AG einzuziehen.
  3. Alle gemäß diesen GB zu zahlenden Beträgen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuer ist nur für Inlandsgeschäfte anwendbar. Für Geschäfte mit Unternehmen aus der Europäischen Union (bis auf Österreich) gilt die sogenannte „Reverse Charge“ Regelung, wodurch die Verrechnung der Mehrwertsteuer entfällt. Die Verrechnung der Mehrwertsteuer entfällt ebenso bei Geschäften mit Unternehmen aus Drittstaaten.
  4. Sofern im jeweiligen Zugangsauftrag nichts anderes vereinbart ist, sind alle offenen Beträge gemäß diesen GB innerhalb von dreißig (30)Tagen nach Zustellung einer Rechnung durch den AG Abzug, Aufrechnung oder Einbehaltung jeglicher Art zu begleichen. Im Falle von Streitigkeiten hat der AG den offenen Betrag in voller Höhe zu zahlen bis der Streitfall geklärt ist. Der AN leitet nach Auflösung des Streitfalles sofortige Maßnahmen zur eventuellen Richtigstellung des bereits bezahlten Betrages ein.
  5. Bei Zahlungsverzug behält sich der AN das Recht vor 2% pro Jahr Zinsen für den in Rechnung gestellten Betrag ab der 2. Mahnung vom Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Bezahlung der Vergütung zu verrechnen. Darüber hinaus kann der Zugang zur Dienstleistung deaktiviert werden.
  1. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der AG ist durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung dazu verpflichtet im Rahmen der GB mit dem AN zu kooperieren und benötigte Informationen zu übergeben, die für den Zugang / die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind. Der AG ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die vor und nach Inanspruchnahme der Dienstleistung stattfinden. Dies bedeutet, dass der AG das Zusenden der Unterlagen und die Verwendung der Daten gemäß beigelegtem Benutzerhandbuch durchführen soll, um ordentliche Ergebnisse zu erzielen.  
  2. Der AG stellt sicher, dass alle Nutzer, welche die Dienstleistung beanspruchen, die Bedingungen und Richtlinien der GB aus Klausel 3.2 einhalten. Der AN wird unverzüglich benachrichtigt, wenn eine Verletzung der Sicherheit durch z.B. Offenlegung, unbefugte Nutzung etc. zugrunde liegt.
  3. Der AG darf nicht versuchen, das Service oder Teile davon zu kopieren, zu ändern, zu modifizieren und abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu spiegeln, neu zu veröffentlichen oder zu verkaufen.
  4. Der AG darf auf die Dienstleistung nur für rechtmäßige Zwecke zugreifen und darf keine Daten (einschließlich Kundendaten) rechtswidrig oder in einer Weise verarbeiten, die die Rechte Dritter verletzt.
  5. Der AG stellt sicher, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um unbefugten Zugriff auf die Dienstleistung oder deren Nutzung auf die Technologie zu verhindern und den AN unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff zu informieren.
  1. Geistiges Eigentum

  1. Der AG stimmt zu, dass der AN alle geistigen Eigentumsrechte an den Marken, Warenzeichen und Logos des Unternehmens Digicust, der Dienstleistung/Technologien, und all seinen Inhalten behält. Sofern nicht ausdrücklich in diesen GB angegeben, gewährt der AN dem AG keine Rechte in Bezug auf das soeben genannte geistige Eigentum.
  2. Der AN ist berechtigt die durch den AG übergebenen Kundendaten für folgende Zwecke zu verwenden:

(i) zur Erbringung der Dienstleistung;

(ii) seine Verpflichtungen aus diesen GB zu erfüllen; und

(iii) seine Dienstleistungen und Angebote zu verbessern, einschließlich der Schulung seines Personals mithilfe von Schulungsdaten während der Ver-tragslaufzeit. Die Schulungsdaten sind weiterhin Eigentum des AG. Zur Ver-meidung von Zweifeln:

(a) Schulungsdaten gelten als vertrauliche Informationen des Kunden,

(b) alle Ableitungen der Schulungsdaten, die von dem AN erstellt wurden, sind ausschließliches Eigentum des AN.

  1. Der AG garantiert, dass er der Eigentümer der Kundendaten ist und/oder berechtigt ist, die vorgenannte Lizenz zur Benützung der Kundendaten zu erteilen. Wenn diese Nutzungsbedingungen gekündigt werden, erlischt die vorgenannte Lizenz automatisch in Bezug auf alle Kundendaten.
  2. Der AG trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität der Kundendaten, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Informationen über dessen Verarbeitung gemäß diesen GB an die betroffenen Personen, falls erforderlich.
  1. Datenverarbeitung

  1. Für die Zwecke der Datenschutzvereinbarung und sonstiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen, werden nachfolgend die Begrifflichkeiten „Datenverarbeiter“, „Datenverantwortlicher“, „personenbezogene Daten“, Datenverarbeitung, „Unterauftragsverarbeiter“, technische organisatorische Maßnahmen“ und „Aufsichtsbehörde“ erläutert, die dem Datenschutzgrundverordnungsgesetz (DSGVO-Gesetz) entsprechen.
  2. Jede Partei erfüllt ihre Verpflichtungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und, soweit dies nach den Datenschutzgesetzen anwendbar ist, werden alle angemessenen Registrierungen eingeholt und aufrechterhalten. Dies ist erforderlich, um den Parteien zu ermöglichen den Verpflichtungen entsprechend den hier dargelegten GB nachzukommen.
  3. Datenverantwortlicher – Gilt eine Partei als Datenverantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen oder in Verbindung mit diesen GB verarbeitet werden, ist die hier beschriebene Klausel 8.3 wie folgt durch den jeweiligen Datenverantwortlichen anwendbar:

a) Assistenz und Unterstützung müssen der jeweiligen zweiten Partei zur Erfüllung von Anfragen betreffend der Datenverarbeitung der betroffenen Person geboten werden, soweit dies möglich ist (z.B. in Bezug auf den Zugang zu personenbezogenen Daten, Berichtigungen, Einschränkungen der Datenverarbeitung, Löschung oder Übertragbarkeit).

(b) Unterstützung der anderen Partei bei der Beantwortung von Anfragen oder Beschwerden einer Aufsichtsbehörde (im Sinne der DSGVO) soweit dies möglich ist. Dies beinhaltet die andere Partei unverzüglich über die versehentliche oder unrechtmäßige Zerstörung, den Verlust, die Änderung, die unbefugte Offenlegung oder den Zugriff auf personenbezogene Daten, die gemäß diesen Nutzungsbedingungen übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden, zu informieren ("Sicherheitsvorfall"); und

(c) Unterstützung nach vernünftigem Ermessen, damit die andere Partei so weit wie möglich Folgendes melden kann; (i) Sicherheitsvorfälle unverzüglich und in jedem Fall spätestens 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde, nachdem der Datenverantwortliche davon Kenntnis erlangt hat, und; (ii) die selbigen Sicherheitsvorfälle an die betroffenen Personen ohne unangemessene Verzögerung (sofern erforderlich).

  1. Wenn nach angemessener Auffassung des AN die relevanten Datenschutzbestimmungen dieser GB geändert werden müssen, um die Verpflichtungen gemäß DSGVO zu erfüllen, oder aufgrund einer Stellungnahme oder Anleitung einer Aufsichtsbehörde, ist der AN berechtigt, Klausel 8 der GB und die DSGVO-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorher darüber zu informieren und einseitig mit einer Frist von 30 Tagen gegenüber dem AG zu ändern.  
  2. Klausel 8 der GB und die DSGVO-Vereinbarung gelten nicht für Digicust zertifizierte Partner (da die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zwischen dem Partner und dessen Kunden festgelegt werden).
  1. Entschädigungen

  1. Der AG ist für die Information seiner Kunden über die Weitergabe von Dokumenten an den AN zur Verarbeitung der Daten verantwortlich. Schadenersatz, Haftungsansprüche oder sonstige Ansprüche aufgrund mangelnder Information oder Berechtigung zur Weitergabe der Kundendokumente an den AN gehen zu Lasten des AG. Derartige Ansprüche können nicht an den AN überbunden werden. Sons-tige Ansprüche aufgrund von Verlusten oder Schäden an den übergebenen Daten bleiben davon unberührt.
  2. Der AN stellt dem AG von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener externer Rechtskosten) frei, die dem AG infolge eines Anspruchs eines Dritten gegen den AG entstehen, dass die Nutzung der Dienstleistung durch den AG die geistigen Eigentumsrechte einer Person verletzt.
  1. Vertraulichkeit

  1. Vorbehaltlich der Klausel 7.2 und 8 darf keine Partei ohne die Zustimmung der anderen Partei während und nach der Laufzeit dieser GB die vertraulichen Informationen der anderen Partei allgemein offenlegen und diese vertraulichen Informationen nur so weit verwenden, wie es für die Erfüllung oder Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser GB unbedingt erforderlich ist.
  2. Vorbehaltlich der Klausel 7.2 und 8 hat jede Partei, die vertrauliche Informationen gemäß der vorstehenden Klausel offenlegt, dafür zu sorgen, dass Mitarbeitern, der diese Informationen offengelegt werden, auf die Vertraulichkeits- und DSGVO-Verpflichtungen gemäß diesen GB hingewiesen wird und diese Verpflichtungen einhält, als wäre sie eine Partei der GB.
  3. Die Vertraulichkeitsbeschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen:

(a) die sich im öffentlichen Bereich befinden oder in den öffentlichen Bereich gelangen, ohne dass ein Verstoß gegen diese GB vorliegt;

(b) soweit sie rechtmäßig von einem Dritten in den Besitz der empfangenden Partei gelangen;

(c) von denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie ihr bereits vor ihrem Erhalt von der bereitstellenden Partei bekannt waren;

(d) in dem Umfang, in dem sie aufgrund von Gesetzen oder einer zuständigen Behörde, deren Regeln die offenlegende Partei unterliegt, offengelegt werden müssen, unabhängig davon, ob sie rechtskräftig sind oder nicht.

Diese Klausel ist nicht für persönliche Daten anwendbar.

  1. Vorbehaltlich der Klausel 7.2 erkennt der AN an, dass die Kundendaten vertrauliche Informationen des AG sind, und der AG erkennt an, dass die Einzelheiten dieser GB, die Vergütung und die Unternehmensinhalte des AN vertrauliche Informationen des AN sind.
  1. Das Unternehmen ist berechtigt, den Namen des Kunden sowie dessen Logo als faktische Bezugnahme darauf, dass der Kunde gegenwärtig oder in der Vergangenheit ein Kunde war, auf seiner Webseite und in Präsentationsmaterialien zu nutzen, ohne dass dafür eine vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden erforderlich ist.
  1. Haftung

  1. Die hier dargelegten GB schließen die Haftung der Parteien in keiner Weise aus oder beschränken sie nicht: (i) für Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit einer der Parteien verursacht wurden, oder für arglistige Täuschung; (ii) für andere arglistige Handlungen oder Unterlassungen; (iii) für die Zahlung von Beträgen, die der anderen Partei im Rahmen der normalen Erfüllung dieser GB und sonstiger vertraglicher Vereinbarungen ordnungsgemäß geschuldet werden; oder (iv) für jede andere Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
  2. Vorbehaltlich der Klausel 11.1 haften die Parteien für grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden im Umfang von 10.000,- € und für vorsätzlich verursachte Vermögensschäden ohne Haftungsbeschränkung. Dabei handelt es sich um folgende Vermögensschäden:

(a) Verlust von Einkünften, Verkäufen, Umsatz, Einnahmen, Kunden, Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten, Verschwendung von Zeit des Managements oder anderer Mitarbeiter, tatsächliche oder erwartete Gewinne, erwartete Einsparungen, Geschäfte, Opportunitätskosten, Goodwill-Kosten, Ruf, Hardware, Software, sowie Verlust, Beschädigung oder Verfälschung von Daten.

(b) alle indirekten, besonderen oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese Verluste unter Klausel 11.2(a) fallen oder nicht; oder

(c) Verluste, die sich aus der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte in Bezug auf eine der in Klausel 11.2(a) genannten Verlustarten ergeben,

  1. Vorbehaltlich der Klausel 11.1 haftet der AN weder aus dem Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten, Entschädigung oder anderweitig für Verluste, Schäden, Kosten oder Haftungen, die durch die Nutzung der Dienstleistung entstehen, sofern diese nicht für den normalen Verwendungszweck bestimmt sind, jedoch nicht im Falle von Änderungen am Zugang der Dienstleistung oder der fortgesetzten Nutzung einer veralteten Version der API.
  1. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

  1. Wenn der AN zustimmt, einem AG die Dienstleistung direkt (und nicht über einen Digicust zertifizierten Partner) zu gewähren, legen die Parteien in einem Zugangsauftrag Folgendes fest:

(a) das Zieldatum, an dem der AN mit der Bereitstellung der Dienstleistung für den AG beginnt (das mit dem Datum der Unterzeichnung des Angebots übereinstimmen kann oder nicht) ("Startdatum");

(b) das Datum, an dem der AN die Bereitstellung der Dienstleistung für den AN einstellt ("Enddatum"); und

(c) ob es Verlängerungsrechte gibt.

  1. Die hier dargelegten GB verlängern sich am Ende der Laufzeit automatisch um weitere 12 Monate, und dasselbe gilt an jedem Jahrestag jeder Verlängerung, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen mindestens 60 Tage vor dem Ende der Laufzeit oder einer Verlängerung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die "Laufzeit" der GB mit dem Beginn der kostenlosen Testphase oder dem Datum, an dem beide Parteien das erste Angebot unterzeichnen, je nachdem, was früher eintritt, und endet mit dem Ende der kostenlosen Testphase oder dem Enddatum des Angebots (je nachdem, was später eintritt).
  3. Der AN kann diese GB ohne Haftung kündigen oder alternativ die Nutzung der Dienstleistung durch schriftliche Benachrichtigung des AG aussetzen, wenn:

(a) ein in Rechnung gestellter Betrag (der zu diesem Zeitpunkt nicht in gutem Glauben angefochten wird) über das Fälligkeitsdatum hinaus offen ist;

(b) gegen eine Bestimmung von Klausel 6 oder 7 verstoßen wird; und/oder

(c) der AG dauerhaft oder wiederholt gegen eine seiner Verpflichtungen aus diesen GB verstößt (unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Verpflichtung handelt, gegen die verstoßen wird, und unabhängig davon, ob solche Verstöße behoben werden), und der AG in jedem Fall das Problem nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung vollständig zur Zufriedenheit des AN behoben hat.

  1. Jede Partei kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig/insolvent wird.
  2. Die Beendigung eines einzelnen Auftrags hat keine Auswirkungen auf andere Aufträge. Die Beendigung dieser GB führt automatisch zur Beendigung aller Aufträge
  3. Bei Beendigung dieser GB aus irgendeinem Grund:

(a) erlöschen alle im Rahmen dieser GB gewährten Lizenzen sofort;

(b) muss der AG die Dienstleistung/Technologie, die Dokumentation und andere Gegenstände (und alle Kopien davon), die dem AN gehören (falls vorhanden), zurückgeben und darf sie nicht weiter nutzen oder darauf zugreifen;

(c) alle vom AG an den AN zu zahlenden Beträge werden sofort fällig (und es erfolgt keine Rückerstattung von im Voraus gezahlten Zugangsgebühren in Bezug auf den noch nicht abgelaufenen Teil der zu diesem Zeitpunkt laufenden Laufzeit, einschließlich der in Bezug auf einen Testzugang gezahlten Gebühren); und

(d) die zum Zeitpunkt der Beendigung aufgelaufenen Rechte der Parteien oder die Fortführung von Bestimmungen, die ausdrücklich als überdauernd erklärt wurden werden nach der Beendigung nicht berührt oder beeinträchtigt.

  1. Zusätzliche Informationen

  1. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, wie z.B. Stromausfall, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Krieg, Feuer, Überschwemmung, Explosion oder Unruhen, und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass diese GB verletzt wurden. Die von diesen Umständen betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn diese Umstände zu einer Verzögerung oder einem Ausfall der Leistung führen und wenn sie damit aufhören. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt und länger als 90 Tage andauert, kann jede Partei die andere schriftlich benachrichtigen, um die hier dargelegten GB zu kündigen, und keine der beiden Parteien ist der anderen gegenüber haftbar, außer dass der AG für alle unbezahlten Zugangsgebühren für bereits erbrachte Dienstleistungen haftet.
  2. Sollte ein Teil dieser GB für rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt dieser Teil als nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und die Durchsetzbarkeit der übrigen GB bleibt davon unberührt.
  3. Keiner der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen GB abtreten. Diese GB können nur in schriftlicher Form geändert werden, die von den bevollmächtigten Vertretern aller Parteien dieser GB unterzeichnet wurde.
  4. Die hier dargelegten GB begründen weder eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder einen Arbeitsvertrag zwischen den Parteien noch machen sie eine Partei zum Vertreter der anderen. Diese GB übertragen keine Rechte auf Dritte.
  5. Keine der Parteien darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Ankündigung oder ein öffentliches Rundschreiben in Bezug auf den Gegenstand dieser GB machen oder herausgeben ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Keine der Parteien darf zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit und danach öffentliche Erklärungen oder Darstellungen abgeben, die die andere Partei verunglimpfen oder deren Ruf anderweitig nachteilig beeinflussen könnten. Der AN darf den Namen des AG und sein Logo als sachlichen Hinweis auf die Tatsache, dass der AG ein AG ist oder war, auf seiner Website und in Werbematerialien verwenden, insofern die vorherige schriftliche Zustimmung des AG gegeben ist.
  6. Jede der Parteien erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich beim Abschluss dieser GB nicht auf Zusagen, Versprechungen, Zusicherungen, Erklärungen, Darstellungen, Garantien oder Absprachen (ob schriftlich oder nicht) einer Person (ob Vertragspartei dieser GB oder nicht) in Bezug auf den Gegenstand dieser GB verlässt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt.
  7. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Angebots/Auftragsvereinbarung, der DSGVO-Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und diesen GB sind die Bedingungen in der gleichen Reihenfolge auszulegen.
  8. Diese GB unterliegen dem österreichischen Recht. Beide Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der österreichischen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesen GB oder ihrem Gegenstand ergeben oder um seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen oder durchzusetzen.

Anhang 1 – Erklärung von Begriffen

„Geschäftsbedingungen (GB)" bezeichnet diese Nutzungsbedingungen zusammen mit allen Erwägungsgründen, Klauseln, Anhängen, Anlagen, Angeboten und allen anderen Dokumenten, auf die hierin Bezug genommen wird.

„Auftraggeber (AG)“ ist der Kunde des Unternehmens Digicust GmbH, welcher Zugang zur Dienstleistung/Technologie Dexter bezieht, entweder (a) direkt durch Digicust GmbH oder (b) indirekt über einen zertifizierten Digicust Partner und eines seiner verbundenen Unternehmen.

"Auftragnehmer (AN)" bedeutet Digicust GmbH, Himberger Straße 5/3/8, 2320 Schwechat, Österreich und seine verbundenen Unternehmen.

"Bestellauftrag" bedeutet, soweit zutreffend: (a) die schriftliche Anweisung des AG (auch in elektronischer Form) direkt vom AG an den AN, Zugang zu gewähren; oder (b) die schriftliche Anweisung (auch in elektronischer Form) vom Digicust zertifizierten Partner an den AN, dem Digicust zertifizierten Partner und/oder nachgelagerten Endnutzern (einschließlich des AG) Zugang zu gewähren, in beiden Fällen unter Einbeziehung und vorbehaltlich der vorliegenden GB.

"Datenschutzgesetze" & „Datenschutz“ bezeichnet alle Datenschutzgesetze bzw. den Datenschutz, die auf personenbezogene Daten anwendbar sind, die im Rahmen oder in Verbindung mit den GB verarbeitet werden, beschränkt auf die Allgemeine Datenschutzverordnung 2016/679 (die "DSGVO")), die Richtlinie 2002/58/EG über den Schutz der Privatsphäre und die elektronische Kommunikation (in der Fassung, in der sie durch die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und die elektronische Kommunikation ("ePrivacy-Verordnung") ersetzt werden kann) und alle nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung oder Ergänzung der vorstehenden Bestimmungen sowie alle zugehörigen Verhaltenskodizes und sonstigen Leitlinien, die von einer anwendbaren Datenschutzbehörde der Europäischen Union herausgegeben werden, jeweils in der geänderten, wieder in Kraft gesetzten und/oder ersetzten Fassung, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind.

"Datenschutzgrundverordnungsvereinbarung" oder "DSGVO-Vereinbarung" bezeichnet die diesen GB beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von Daten des Auftraggebers.

"Dienstleistung/Technologie" bezeichnet die Technologie des AN zur Übermittlung von Dokumenten über unterschiedliche elektronische Kanäle, Dokumentenklassifikation und weiteren Maßnahmen zur elektronischen Dokumentenaufbereitung, Prozesse zur Datenextraktion aus Dokumenten, Technologien zur Datennormalisierung, -aggregierung und -generierung sowie Technologien zur Stammdatenverwaltung.

„Digicust zertifizierter Partner“ bezeichnet einen autorisierten Partner-Wiederverkäufer der Dienstleistung/Technologie, über den ein Kunde den Zugang beziehen kann.

„Drittstaaten“ sind Staaten, der außerhalb eines internationalen Vertrags o. Ä. steht, insbesondere Staat als Nichtmitglied der Europäischen Union (wenn aus der Perspektive eines EU-Mitgliedsstaates betrachtet).

„Europäische Union“ ist ein Staatenverbund aus folgenden 27 europäischen Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

"Geistiges Eigentum" bedeutet Patente, patentierbare Rechte, Urheberrechte, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken (unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht), Handelsnamen, Rechte an Domainnamen, Rechte an Erfindungen, Rechte an Daten, Datenbankrechte, Rechte an Know-how und vertraulichen Informationen sowie alle anderen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und ähnliche oder analoge Rechte, die nach den Gesetzen eines Landes bestehen sowie alle anhängigen Anträge und das Recht, diese zu beantragen oder zu registrieren (gegenwärtig, zukünftig und eventuell, einschließlich aller Verlängerungen, Erweiterungen, Wiederaufnahmen und aller aufgelaufenen Klagerechte);

"Insolvenz" bedeutet in Bezug auf eine Partei, dass diese Partei zahlungsunfähig wird, einen Vergleich mit ihren Gläubigern abschließt, einen Konkursverwalter oder Verwalter für ihr Unternehmen oder ihr gesamtes Vermögen oder einen wesentlichen Teil davon bestellt oder eine Anordnung oder einen wirksamen Beschluss für ihre Verwaltung, Konkursverwaltung, Liquidation, Abwicklung oder ein ähnliches Verfahren gefasst wird, oder ein Pfändungs-, Vollstreckungs- oder sonstiges Verfahren gegen die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens eingeleitet oder vollstreckt wird (das nicht innerhalb von 28 Tagen aufgehoben, ausgezahlt, zurückgezogen oder beseitigt wird), oder ein Verfahren eingeleitet wird, das den vorgenannten Verfahren unter einer anwendbaren Rechtsordnung gleichwertig oder im Wesentlichen ähnlich ist, oder der Handel eingestellt wird oder dies droht;

"Kundendaten" bezeichnet alle Informationen, Daten oder andere Materialien, die vom AG oder anderweitig in seinem Namen im Rahmen der Dienstleistung/durch die Technologie verarbeitet werden, einschließlich Informationen, die automatisch aus den Dokumenten des AG extrahiert werden.

"Machbarkeitsstudie" bezeichnet die in einem Angebot beschriebene Proof of Concept-Phase zur Darlegung der technologischen und geschäftlichen Möglichkeiten, die sich durch die Dienstleistung/Technologie Dexter ergeben und die damit verbundene Dauer.

"Personenbezogene Daten" sind alle Daten, die gemäß der DSGVOArt 4 Z 1 als "personenbezogene Daten" definiert sind und die der AG dem AN (direkt oder indirekt) zur Verfügung stellt und auf die das Unternehmen als Datenverarbeiter im Rahmen der Bereitstellung des Zugangs für den Kunden zugreift, sie speichert oder anderweitig verarbeitet und auf die die Datenschutzgesetze von Zeit zu Zeit Anwendung finden;

"Programmierschnittstelle" bedeutet die API des Unternehmens, die den Zugang zur Dienstleistung/Technologie ermöglicht;

 „Reverse Charge“ - Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine Dienstleistung an einen deutschen Unternehmer, so ist diese Dienstleistung in Österreich weder steuerbar noch steuerpflichtig. Die Nachweisführung, dass es sich beim Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, wird mit UID-Nr. und deren Überprüfung Stufe 2 (über Finanz-Online oder die MIAS Datenbank der EU möglich) erbracht.

"Unternehmensinhalt" bezeichnet alle Daten, Informationen und Materialien, die Eigentum des Unternehmens sind (das sind keine Kundendaten) oder für das Unternehmen lizenziert wurden und die in der cloud-basierten Technologie respektive dem Zugang inkludiert sind.

"Verbundenes Unternehmen" bedeutet in Bezug auf eine der Parteien jede juristische Person, die direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird oder unter der gemeinsamen Kontrolle dieser Partei steht (jedoch nur, solange eine solche Kontrolle besteht), wobei "Kontrolle" das direkte oder indirekte Halten der Mehrheit der Stimmrechte oder die Befugnis bedeutet, die Leitung der Geschäftsführung, das Management, die Politik oder den Betrieb des Unternehmens zu lenken, zu bestimmen oder zu veranlassen (sei es durch den Besitz von Stimmrechten, durch Verträge oder auf andere Weise), und das ganz oder teilweise an der Erfüllung dieser GB beteiligt ist und dem AG den Zugang auch als Hauptanbieter oder als Unterauftragnehmer von Digicust GmbH, Himberger Straße 5/3/8, 2320 Schwechat, Österreich, zur Verfügung stellt;

"Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen (ob schriftlich, mündlich oder in anderer Form), die eine Partei der anderen (direkt oder indirekt) offenbart oder von ihr erhalten hat (ob vor oder nach der Unterzeichnung/Darlegung der GB), einschließlich aller Informationen, die sich auf das Geschäft, den Betrieb, die Systeme, die Prozesse, die Produkte, die Geschäftsgeheimnisse, das Know-how, die Verträge, die Finanzen, die Pläne, die Strategien oder die aktuellen, ehemaligen, aktuelle oder zukünftigen Kunden, Partner oder Lieferanten der anderen Partei beziehen,  (zusammen mit Kopien der vorgenannten Informationen), die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulich sind, und die personenbezogene Daten einschließen, sofern nichts anderes angegeben ist oder der Kontext dies erfordert.

„Zugang“ - Der Begriff "Zugang" bedeutet, dass der AG in der Lage ist durch unterschiedliche Übertragungsmittel wie z.B. E-Mail, Scan-per-Mail, Upload, Programmierschnittstelle etc. die Dienstleistung/Technologie Dexter zu nutz.

"Zugangsgebühren" bedeutet die im Angebot angegebenen Zugangsgebühren, die entweder direkt vom AG (falls der AG direkt mit dem AN einen Vertrag abschließt) oder vom Digicust zertifizierten Partner (falls der AG den Zugang von einem Digicust zertifizierten Partner bezieht) zu zahlen sind.

"Zugriffsmethoden" bedeutet jede und alles von: URL, Benutzerkennung, Schlüssel für Programmierschnittstelle und Ähnliches, die es dem AG ermöglichen die Dienstleistung/Technologie zu nutzen.